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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Der Fotograf Cornelius Bierer (im Folgenden: Anbieter) bietet Dienstleistungen auf dem Gebiet der Fotografie gegenüber Kunden (im Folgenden: Kunde) an. Darüber hinaus verkauft der Anbieter auch Bildprodukte und Verwertungsrechte an Bildern. Die Leistungen und Angebote richten sich an Unternehmer und Verbraucher.

(2) Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Im Falle der Buchung von fotografischen Dienstleistungen kommt der Vertragsschluss durch Unterschrift des Kunden auf dem Angebot oder dem Vertrag zustande. Ein Vertragsschluss über E-Mail oder Telefon ist möglich, soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren und der Anbieter dem Kunden eine Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail zugesendet hat.

(4) Im Falle des Kaufes von Bildprodukten oder Verwertungsrechten an Bildern kommt der Vertragsschluss zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt und der Anbieter den Auftrag in einer Auftragsbestätigung via E-Mail oder Post bestätigt.

(5) Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion vorgelegt werden, durch den Anbieter ausgewählt. Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Die Auflösung des Materials richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen bzw. bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

(6) Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Anbieter hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt auch für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, den Aufnahmeort und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen keinen Mangel dar. Eventuelle nachträgliche Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.

(7) Ein Fototermin kann reserviert werden, gilt allerdings erst bei Erhalt der vereinbarten Anzahlung als gebucht. Bis Erhalt der Anzahlung kann der Termin anderweitig vergeben werden.


§ 2 Preise, Zahlungsabwicklung und Mehraufwand

(1) Es gelten die auf der Webseite und in den Angeboten des Anbieters angegebenen Preise. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, weist der Anbieter die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

(2) Der Kunde schuldet bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Auftragssumme, mindestens aber 50,00 EUR, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Summe ist zahlbar binnen drei Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung.

(3) Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist der Anbieter berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann der Anbieter Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand nach Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung gemäß Abs. 2 vorab verlangen.

(4) Die Zahlungsart der Leistungen und Produkte erfolgt nach der Vereinbarung der Parteien.

(5) Mehraufwand, der den im Angebot des Anbieters aufgeführten Rahmen übersteigt, wird entsprechend der Kalkulation im Angebot vergütet. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen durch den Anbieter werden gesondert berechnet. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, wenn eine Abweichung der Kosten von 15% oder mehr zu erwarten ist. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Anbieters, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Anbieter auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass dem Anbieter kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann der Anbieter auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

(6) Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Honorar des Anbieters nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

(7) Der Rechnungsbetrag ist zahlbar binnen sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung.

(8) In Falle des Verzuges hat der Kunde dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, so betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(9) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.


§ 2a Versand von Bildprodukten, Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

(2) Der Versand erfolgt durch ein Logistikunternehmen nach Wahl des Anbieters. Das Versandrisiko trägt der Anbieter nur, wenn der Kunde Verbraucher ist.


§ 2b Aufnahmen mit Drohnen

(1) Wünscht der Kunde Bilder/Videos, für deren Anfertigung der Einsatz von Kameradrohnen, Multikoptern, ähnlich unbemannten Luftfahrzeugen (nachfolgend „Drohnen“) oder Fahrzeugen notwendig ist, so hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

(2) Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen, sowie der geltenden Gesetze und behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.

(3) Im Besonderen gilt dies für folgende Rahmenbedingungen:
keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter
keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h (teilweise eingeschränkt durch andere Drohnen-Modelle)
Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung möglich)
keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.

(4) Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, holt der Anbieter diese ein, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.


§ 3 Absage von Terminen, Stornierungskosten

(1) Der Kunde ist berechtigt den Aufnahmetermin zu stornieren. Storniert der Kunde den Auftrag, so sind folgende Vergütungsgrundsätze geltend:
bis 70 Tage vor dem ersten Aufnahmetermin: 10% des vereinbarten Zahlungsbetrags
69 Tage bis 35 Tage vor dem ersten Aufnahmetermin: 30% des vereinbarten Zahlungsbetrags
34 Tage bis 1 Tag vor dem ersten Aufnahmetermin: 50% des vereinbarten Zahlungsbetrags
Am Tag der Aufnahme: 100% des vereinbarten Zahlungsbetrags
(als Tage zählen auch Wochenendtage und Feiertage)

(2) Externe Kosten (z.B. Miete für Location und Equipment, Gage für Schauspieler) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit diese angefallen sind und nicht vom Anbieter kostenfrei storniert werden können.

(3) Bereits erfolgte Zahlungen werden (ggf. anteilig) nach Wahl des Kunden zurückerstattet oder als Gutschrift für einen neuen Termin einbehalten.

(4) Der Anbieter ist berechtigt den Aufnahmetermin kurzfristig abzusagen, wenn dies aufgrund von Wetterbedingungen oder Krankheit des Anbieters erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall so früh wie möglich über den Ausfall des Termins. Treten schlechte Wetterbedingungen während der Durchführung eines Termins auf, so ist der Anbieter berechtigt den Termin zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen oder vollständig abzubrechen. Dem Kunden entstehen keine Mehrkosten bei Abbruch oder Verschiebung des Termins durch den Anbieter. Dem Kunden wird bei Ausfall oder Abbruch des Termins ein Ersatztermin angeboten.

(5) Die Parteien können abweichende Vereinbarungen bezüglich der Stornierungskosten treffen.

(6) Die Abs. 1 bis 5 gelten auch für Kunden, die Unternehmer sind, soweit nicht ausdrücklich zwischen den Parteien anders vereinbart.


§3a Rücktrittsvorbehalt

Modifiziert der Kunde seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich der Anbieter das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. Die Definition und Beurteilung der Erheblichkeit des Umfangs liegt beim Anbieter, um dem Risiko eines Lieferverzugs entgegenzuwirken.


§ 4 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Absage oder Verzögerung eines Fototermins aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt und sonstiger nicht durch den Anbieter zu vertretender Gründe, begründet keine Schadensersatzansprüche des Kunden. Dem Kunden wird ein Ersatztermin angeboten, der keine Mehrkosten verursacht. Der Kunde bleibt zur Zahlung des Honorars für den ursprünglichen Termin verpflichtet.

(4) Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(5) Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände und Gebäude (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Kunde zu sorgen. Er stellt den Anbieter diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Anbieter garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urhebern, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.

(6) Die Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


§ 4a Gewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Kunden Mängel dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Anbieter bereit zu halten.

(3) Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sein denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist.

(4) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.


§ 5 Urheberrechte

(1) Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern zur einmaligen Verwendung. Ist der Kunde Verbraucher, so ist das Nutzungsrecht auf die private Nutzung beschränkt. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, dem Kunden nicht gestattet.

(2) Der Anbieter darf das im Auftrag des Kunden entstandene Bildmaterial zur Eigenwerbung nutzen. Der Kunde kann dagegen in schriftlicher Form Einspruch erheben. Erhebt der Kunde Einspruch, so erhöht sich der ursprüngliche Preis um 15% und kann auch im Nachhinein, bei Widerruf des Einspruches, verrechnet werden. Gegen einzelne Fotos die der Kunde als unangemessen oder unvorteilhaft ansieht, kann auch ohne Aufpreis auf die Nutzung verzichtet werden; die Entscheidung darüber obliegt dem Anbieter.

(3) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.

(4) Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben, soweit nicht anders vereinbart

(5) Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

(6) Jede über Abs. 5 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dies gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm, USB-Sticks, Speicherkarten etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gemäß Abs. 4 dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in OnlineDatenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

(7) Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

(8) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Anbieter vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(9) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Anbieters aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

(10) Der Weiterverkauf von durch den Anbieter zur Verfügung gestelltem Material oder eingeräumten Lizenzen ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Anbieters gestattet.


§ 5a Vertragsstrafe

Bei jeglicher unberechtigten ohne Zustimmung des Anbieters erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche des Anbieters.


§ 5b Aufbewahrung von Bildmaterial

Der Anbieter archiviert die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für bis zu drei Jahre. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.


§ 5c Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder des Anbieters digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Anbieters (Cornelius Bierer) mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Anbieter als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

(3) Die Parteien können unter Einhaltung der Schriftform abweichende Regelungen von Abs. 1 und 2 treffen.

(4) Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Anbieter mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(5) Der Anbieter weist darauf hin, dass für das eigene Equipment grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Dies gilt jedoch nicht für fremde Geräte, die auf Wunsch des Kunden eingesetzt werden sollen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auch insoweit ausreichend Versicherungsschutz besteht.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Anbieter berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

(7) Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Gebühren der Urheber ordnungsgemäß zu entrichten. Für etwaige Verletzungen von Urheber- und Nutzungsrechten Dritter haftet allein der Kunde. Der Anbieter ist im Falle der Verwendung vom Kunden zu Verfügung gestellten Materialien nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden und hält den Anbieter insbesondere von Ansprüchen Dritter frei.


§ 6 Datenschutz

(1) Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

(2) Die Rechte des Kunden ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht
Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(3) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.


§ 7 Streitschlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 8 Beauftragung von Dritten

Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen von Dritten (z.B. Fotolabore), die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.


§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


§ 10 Geltungsbereich der AGB und Änderungen

(1) Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den Anbieter geändert werden, soweit triftige Gründe vorliegen.


§ 11 Nebenabreden

Nebenabreden zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.


§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.


Stand: 08.12.2021

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